Kapitalauszahlungen
sind abgeltungssteuerpflichtig.
(Abgeltungssteuersatz ca. 28,5 %). Damit wird Ihr Gewinnanteil
versteuert.
Ein Beispiel:
10.000 € Auszahlungsbetrag brutto
= 5.000 € eingezahltes Kapital
+ 5.000 € Gewinn
- 1.425 € Abgeltungssteuer
8.575 € Auszahlung
Sonderfall Halbeinkünfteverfahren:
Wählen Sie eine Versicherungslösung, wird unter
bestimmten
Voraussetzungen nur die Hälfte Ihres Gewinnes
versteuert.
Ein Beispiel:
10.000 € Auszahlungsbetrag brutto
= 5.000 € eingezahltes Kapital
+ 5.000 € Gewinn
- 650 € (hälftige)
Einkommensteuer
9.350 € Auszahlung
Kapitalauszahlungen als Versicherungsleistung im Todesfall
sind
bei richtiger Gestaltung
nicht einkommenssteuerpflichtig und nicht
erbschaftssteuerpflichtig.
Fazit: Planen Sie Ihre private Altersvorsorge und Ihre
Geldanlagen
immer im Zusammenhang und so universell wie möglich,
unter Beachtung der Problematiken
- Einkommenssteuer
- Abgeltungssteuer
- Ertragsanteilbesteuerung
- Erbschaftssteuer.
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Dieses Beispiel dient nur zur Illustration und ersetzt keine steuerliche Beratung!