private Vorsorge – steuerliche Betrachtung der
Rentenzahlung
Lebenslange private Renten
(Leibrenten) werden nur mit ihrem
sehr geringen Ertragsanteil versteuert.
Regelmäßige Auszahlungen aus einem Kapitalvermögen
(z.B. Auszahlpläne) unterliegen aber der höheren
Abgeltungssteuer.
Beispiel Leibrente:
1.000 € Monatsrente brutto, Rentenbeginn im 65.
Lebensjahr
953 € werden lebenslang monatlich
ausgezahlt.
Beispiel Auszahlplan:
1.000 € Auszahlung brutto aus Auszahlplan
858 € werden monatlich ausgezahlt
Steuerproblem beim Übergang von einem Ansparplan zu
einer
sofort beginnenden Rentenversicherung
Sie zahlen einen Einmalbeitrag in eine sofort beginnende
Rentenversicherung ein.
Sie erhalten eine sofort beginnende lebenslange Rente.
Aber: Dieser Einmalbetrag wurde zuvor ja aus einem
Ansparvorgang
ausgezahlt und musste daher mit der Abgeltungssteuer versteuert
werden.
Bei einer Rentenversicherung mit vorgelagerten Ansparvorgang wird
der
gesamte Ansparvertrag ohne Steuerabzug verrentet.
Beispiel:
In einer Rentenversicherung wurden 100.000 €
angespart.
Es stehen 100.000€ zur Verrentung zur Verfügung.
In einem Ansparplan wurden 100.000 € angespart.
Es stehen nur 87.700€ zur Verrentung zur Verfügung.
Fazit: Planen Sie Ihre private Altersvorsorge und Ihre
Geldanlagen immer im
Zusammenhang und so universell wie möglich, unter Beachtung der
Problematiken
- Einkommenssteuer
- Abgeltungssteuer
- Ertragsanteilbesteuerung
- Erbschaftssteuer.
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